Das kann aber keine allgemeingültige Regelung gewesen sein.
Ich habe hier die AKB der HUK von 1991, 2002 und 2004 vorliegen, in allen ist geschrieben, dass der SFR nach sieben Jahren verfällt, da steht nichts von schrittweise reduziert. Wird danach wieder ein Fahrzeug versichert, erfolgt die Einstufung in SF0 oder 1/2, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Oder ein Vorversicherer bestätigt einen besseren SFR, was aber wiederum schwirig gewesen sein dürfte, wenn die SFR nach sieben Jahren verfallen sind.
Kann natürlich sein, dass es damals bei anderen Versicherern andere Regelungen gab.
Und um es nochmal expliziet zu betonen: Der Verfall des SFR erfolgt jetzt nach 10 Jahren (oder 12, wie weiter oben in dem Beispiel) und nicht mehr nach sieben Jahren.