Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen können mit der Rürup-Rente privat für das Alter vorsorgen. Was ist bei den Steuern zu beachten?
Das Wichtigste im Überblick
Anders als bei der Riester-Rente erhalten Sie bei einer Rürup-Rente in der Ansparphase keine staatlichen Zulagen. Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, lohnt sich für die Altersvorsorge, wenn Sie hohe Beträge einzahlen. In der Ansparphase profitieren Sie von Steuervorteilen. In der Auszahlungsphase müssen Sie hingegen Steuern zahlen. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung.
Steuervorteile bei der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente lohnt sich als Altersvorsorge vor allem für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen, da sie in der Ansparphase hohe Beträge von der Steuer absetzen können. Für 2024 liegt der Steuervorteil bei maximal 27.566 Euro. Bis zu diesem Betrag sind die Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich absetzbar. Sind Sie verheiratet und gemeinsam veranlagt, liegt der Steuervorteil für 2024 bei 55.131 Euro.
Rürup-Rente auch für Angestellte geeignet
Die Rürup-Rente wurde ursprünglich als Altersvorsorge für Selbstständige entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie profitieren daher vom vollen Steuervorteil. Sind Sie im Angestelltenverhältnis und erzielen ein hohes Einkommen, kann sich eine Rürup-Rente als Altersvorsorge ebenfalls lohnen.
Gleichzeitig zahlen Sie aber auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dieser Beitrag wird auf den förderfähigen Höchstbetrag von 27.566 Euro angerechnet. Zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber beispielsweise 9.000 Euro im Jahr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie mit der Rürup-Rente nur noch weitere 18.566 Euro geltend machen. Die Vorsorgeaufwendungen reduzieren dann Ihr zu versteuerndes Einkommen (was das genau ist, lesen Sie hier).
Wie stark die Steuerersparnis in absoluten Zahlen ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab und dem daraus resultierenden Steuersatz. Wegen des progressiven Einkommensteuertarifs gilt grundsätzlich: Je mehr Sie verdienen, desto stärker fallen absetzbare Beträge ins Gewicht. Lesen Sie hier, wie die Einkommensteuer genau funktioniert.
Rürup-Rente in der Steuererklärung angeben
Um die Steuervorteile auszuschöpfen, geben Sie die Rürup-Rente in der Steuererklärung an. Füllen Sie hierzu die Anlage “Vorsorgeaufwand” aus. Für die Beiträge zur Rürup-Rente erhalten Sie eine Bescheinigung des Unternehmens, bei dem der Rürup-Vertrag besteht. In der Steuererklärung tragen Sie die Beiträge unter “Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen” ein.
Basisrente und Steuer in der Auszahlphase
Die Rürup-Rente wird auch als Basisrente bezeichnet, da sie als Grundlage für die Altersvorsorge dient. Frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr wird Ihnen eine lebenslange monatliche Rente gezahlt. Ein Kapitalwahlrecht besteht bei der Rürup-Rente nicht. Welchen Betrag Sie versteuern müssen, hängt davon ab, wann Ihnen zum ersten Mal die Rürup-Rente ausgezahlt wird. Der Besteuerungsanteil ist im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert.
Erhalten Sie die Rente erstmalig 2024, sind 83 Prozent steuerpflichtig. Dieser Wert ändert sich während des gesamten Rentenbezugs nicht mehr. In diesem Fall sind 17 Prozent Ihrer monatlichen Rürup-Rente steuerfrei. Bis 2058 steigt der steuerpflichtige Teil der Rürup-Rente auf 100 Prozent an. Jedes Jahr erhöht sich der prozentuale Steuersatz um 0,5 Prozent. So müssen Sie für 2025 auf 83,5 Prozent der Basisrente Steuern zahlen. Erhalten Sie die Rürup-Rente erstmals 2058 oder später, müssen Sie die gesamte Rente versteuern.