Drei Personen standen vor dem Bezirksgericht des Seebezirks. Ihnen wird Versicherungsbetrug vorgeworfen.
Am 1. Oktober 2020 meldete ein Mann aus dem Seebezirk seiner Privathaftpflichtversicherung, dass seine vierjährige Tochter mit einem Stein und einem Trottinett das Auto seiner nebenan wohnenden Schwägerin beschädigt habe. Er bestätigte dies danach mit einem Formular seiner Versicherung. Gab nunmehr aber an, dass seine Tochter das Fahrzeug zu einem anderen Zeitpunkt beschädigt hatte. Am 22. Oktober erstellte ein Schadensexperte der Versicherung ein Gutachten. Die errechnete Schadenshöhe betrug 4117 Franken. Da der Angeklagte bei der Versicherung bereits bekannt warfare, besichtigte diese das Fahrzeug am Tatort ein weiteres Mal. Bei dem Treffen stellten laut der Privatklägerin der Angeklagte sowie sein Bruder und seine Schwägerin den gesamten Schaden als von der Tochter verursacht dar. Sie stellten auch klar, dass dieser auf das Ereignis im Oktober zurückgeht. Dies, obwohl laut der Staatsanwaltschaft das Trottinett an den Griffen des Lenkers mit Gummischonern ausgestattet warfare und die Kratzer nicht mit dem vom Beschuldigten geschilderten Sachverhalt kompatibel sei.
Weitere Abklärungen ergaben, dass bereits am 8. April 2020 ein Gutachten wegen eines Schadensfalls am erwähnten Auto durchgeführt wurde. Damals verzichtete die Schwägerin auf eine Reparatur und liess sich 2550 Franken von einer anderen Versicherung auszahlen. Ein Abgleich der beiden Gutachten habe laut der Staatsanwaltschaft gezeigt, dass die Schäden, welche das Kleinkind im Oktober verursacht haben soll, bereits auf den Fotos vom Gutachten im April zu sehen sind. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb den Mann, seinen Bruder sowie seine Schwägerin wegen versuchten Betrugs für schuldig befunden. Alle drei haben laut der Staatsanwaltschaft gemeinsam versucht, die Versicherung absichtlich durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen arglistig zu täuschen.
Anwälte plädieren Unschuld
Da die drei Angeklagten gegen dieses Urteil Einsprache erhoben haben, kam es am Freitag am Bezirksgericht in Murten zur Verhandlung. Der Anwalt des Ehepaars und der Anwalt des Vaters warfen der Staatsanwaltschaft vor, sich nur auf das Gutachten der Versicherung zu stützen. Ausserdem sei der Schaden im April nur halb so gross gewesen wie im Oktober und beschränkte sich auf die rechte Seite des Fahrzeugs. Im zweiten Gutachten ist hingegen von Lackierungsarbeiten auf beiden Seiten die Rede. «Die Gutachten der beiden Versicherungen stimmen nicht überein», so der Anwalt des Vaters: «Wenn auf den alten Kratzern neue entstanden sind, ist die Versicherung zahlungspflichtig.» Ausserdem mache das neuere Gutachten keine Angaben über das Alter der Schäden am Auto, und auch ein Foto des Trottinetts sowie Notizen über ein belastendes angebliches Gespräch zwischen den Brüdern seien im Bericht nicht vorhanden. Beide Anwälte zweifelten die Model des Versicherungsexperten über den Gesprächshergang generell an, weil die Brüder kosovarischer Herkunft auf Albanisch kommuniziert hätten. Auch die Rolle des Bruders ist laut seinem Anwalt unklar: «Die Versicherung erwähnt meinen Klienten nicht. Im Strafbefehl steht jedoch, dass er beim Gutachten dabei warfare.» Wie die Anwälte ausführten, bedarf es für den Tatbestand des versuchten Betrugs ausserdem einer absichtlichen und arglistigen Täuschung. Auch dies bestritten die Anwälte.