Die Polizeiinspektion Landsberg meldet zwei Straftaten im Hinblick auf die Nutzung von Elektroscootern. So wurde Freitagnacht, 19. Juli, ein E-Scooter-Fahrer im Klösterl in Landsberg festgestellt, der seinen Elektroroller ohne Versicherung betrieb. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Kurze Zeit später wurde ein Elektroroller-Fahrer in Penzing in der Kauferinger Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Alkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration, die zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Verkehr führte. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden. (AZ)